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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2019/50/025  

Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Nord" der Gemeinde Tarp;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
04.03.2019 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
02.04.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

In der Zeit vom 03.01.2019 bis zum 08.02.2019 hat der Entwurf des oben genannten Bauleitplanes öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

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Beschlussvorschlag:

1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben:

Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Behörden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen wurden. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

2. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der beteiligten Nachbargemeinden:

Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Nachbargemeinden keine Hinweise oder Anregungen vorgetragen wurden.

 

3. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen privater Personen:

Die Gemeinde stellt fest, dass von privaten Personen keine wesentlichen Bedenken vorgetragen wurden. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

4. Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme:

Die Gemeinde stellt fest, dass aus landes- und regionalplanerische Sicht keine wesentlichen Bedenken gegen das Planungsvorhaben bestehen. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

5. Satzungsbeschluss:

5.1 Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15Gewerbegebiet Nord“ für das Gebiet südlich der Landesstraße 15, westlich der „Industriestraße“, östlich der „Wanderuper Straße“ und nördlich des „Ferdinand-Porsche-Rings“ innerhalb der Gemeinde Tarp, bestehend aus dem Text und der Planzeichnung, als Satzung.

5.2 Die Begründung wird gebilligt.

 

6. Weiteres Vorgehen:

Der Beschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15Gewerbegebiet Nord“ durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

7. Weitere Behandlung der Stellungnahmen:

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die privaten Personen, die eine Stellungnahme abgegeben haben und deren Inhalt beraten wurde, sind von dem Ergebnis der Beratung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

B-Plan

Begründung

Schallgutachten

Abwägungstabellen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4. Änd. B15 Plan (823 KB)      
Anlage 2 2 4. Änd. B15 Begründung (1337 KB)      
Anlage 3 3 4. Änd. B15 Schallgutachten (1837 KB)      
Anlage 4 4 4. Änd. B15 Abwägung frühzeitige Beteiligung (128 KB)      
Anlage 5 5 4. Änd. B15 Abwägung Beteiligung (94 KB)