Vorlage - 2018/25/050
|
|
Sachverhalt:
Gemäß § 95m GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Das Haushaltsjahr 2015 der Gemeinde Oeversee schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 189.408,74 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 11.008.676,73 €. Die Gemeinde verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital von 5.238.648,36 €
Gemäß § 95n (5) GO prüft der nach der Hauptsatzung für die Prüfung zuständige Finanzausschuss den Jahresabschluss und sowie den Lagebericht.
Nach erfolgter Prüfung legt der Bürgermeister gemäß § 95n (3) GO den Jahresabschluss der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Darüber hinaus beschließt die Gemeindevertretung über den Ausgleich des Jahresfehlbetrags i. H. v. 189.408,74 €.
Ein Jahresfehlbetrag soll gemäß § 26 (3) GemHVO durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Die Ergebnisrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 325.047,47 € und reicht somit zum Ausgleich aus. Sie beträgt nach Ausgleich 135.638,73 €.
Die entsprechenden Werte stellen sich nach einer entsprechenden Verbuchung wie folgt dar:
| Lt. Jahresabschluss | Beschluss Ergebnis-verwendung | Nach Verwendungs- beschluss** |
Ergebnisrücklage Vorgetragener Jahresfehlbetrag | 325.047,47 € 0,00 € | -189.408,74 € | 135.638,73 € 0,00 € |
Allgemeine Rücklage | 5.103.009,63 € |
| 5.103.009,63 € |
* vor Ergebnisverwendung
** Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2016
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Oeversee beschließt den Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 11.008.676,73 € und einem Jahresfehlbetrag von 189.408,74 € sowie den Lagebericht zum 31.12.2015.
Der Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe (189.408,74 €) durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Siehe Vorlage 2018/25/048
|