Vorlage - 2018/50/041
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Sachverhalt:
Die TreuKom GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, hat den steuerlichen Jahresabschluss zum 31.12.2016, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, erstellt und zusammen mit dem Jahresbericht für das Wasserwerk der Gemeinde Tarp vorgelegt.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 1.476.884,80 € (Vorjahr: 1.287.197,17 €) und einen Jahresüberschuss von 13.428,73 € (Vorjahr: 13.972,19 €) aus.
Der Jahresüberschuss hat sich bei insgesamt leicht gesunkenen Erträgen gegenüber dem Vorjahr nur marginal verändert.
Die steuerlich abzugsfähige Konzessionsabgabe beträgt 4.741,00 €. Gemäß Erlass des Bundeministeriums der Finanzen muss dem Eigenbetrieb ein Gewinn vor Steuern in Höhe von mindestens 1,5% der Buchwerte des Anlagevermögens zu Beginn des Wirtschaftsjahres verbleiben (steuerlicher Mindestgewinn). Dieser Mindestgewinn konnte im Jahr 2016 erwirtschaftet werden. Die Konzessionsabgabe konnte somit zum Teil steuerlich berücksichtigt werden.
Der Jahresabschluss 2016 ist durch die Gemeindevertretung durch Beschluss festzustellen.
Über die Behandlung des steuerlichen Jahresergebnisses ist ebenfalls zu beschließen. Der Jahresüberschuss kann entweder an die Gemeinde Tarp ausgezahlt oder der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Es wird zur weiteren Eigenkapitalstärkung die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage empfohlen.
Gleichzeitig ist über die Auszahlung der Konzessionsabgabe zu beschließen.
Es wird empfohlen, auch diesen Betrag zur Stärkung des Eigenkapitals der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Beschlussvorschlag:
a) Der steuerliche Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 1.476.884,80 € wird festgestellt
b) Der Jahresüberschuss von 13.428,73 € wird zur Eigenkapitalstärkung der Allgemeinen
Rücklage zugeführt
c) Die Konzessionsabgabe von 4.741,00 € wird zur Eigenkapitalstärkung der Allgemeinen
Rücklage zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Aus dem steuerlichen Jahresergebnis ergibt sich eine berechnete Ertragsteuerbelastung (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) von 3.125,32 €. Hierauf wurden bereits 4.232,48 € entrichtet. Somit ergibt sich eine Überzahlung gegenüber dem Finanzamt Flensburg und der Gemeinde Tarp i. H. v. 1.107,16 €. Diese Beträge wurden bereits ausgezahlt.
Anlage/n:
Auszug aus dem steuerlichen Jahresabschluss zum 31.12.2016 (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Auszug aus dem steuerlichen Jahresabschluss zum 31.12.2016 (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) (397 KB) |