Vorlage - 2018/50/028
|
|
Sachverhalt:
Bei der Errichtung eines Seniorenbeirates in der Gemeinde Tarp ist nur der Wahlvorgang der Mitglieder berücksichtigt. Es ist nicht berücksichtigt, wie man damit umgeht, wenn nicht genügend Kandidaten für den Seniorenbeirat zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich ist die Wahl das gebotene Mittel, sofern mehr Bewerber als zu bestellende Mitglieder vorhanden sind.
Sofern die Mindestanzahl an Mitglieder nicht durch Bewerberinnen und Bewerbern gedeckt ist, sind weitere Suchphasen oder andere Möglichkeiten nach der derzeitigen Satzungslage nicht möglich.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Gemeinde Tarp über die Bildung eines Seniorenbeirates wird im § 6 um den neuen Absatz 3 a:
„Gehen weniger als fünf Wahlvorschläge ein, ist ein neuer Wahltag festzulegen und das Verfahren gemäß Absatz 1 bis 3 ist entsprechend zu wiederholen.
Gehen weniger als sieben, jedoch mindestens fünf Wahlvorschläge ein, so werden die Mitglieder des Seniorenbeirates von der Gemeindevertretung gewählt.“
ergänzt.
Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Nachtragssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Nachtragssatzung Seniorenbeirat Tarp (36 KB) |