Vorlage - 2018/70/008
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Satzung des Schulverbandes Tarp-Jerrishoe entscheidet der Schulverbandsvorsteher über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 5.000 Euro.
Über die Annahme und Vermittlung dieser Beträge, die über 50 Euro hinausgehen, erstellt der Schulverbandsvorsteher einen an die Schulverbandsversammlung weiterzuleitenden Bericht
Anlage/n:
Bericht des Schulverbandsvorstehers über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Haushaltsjahr 2017
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bericht des Schulverbandsvorstehers über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Haushaltsjahr 2017 (115 KB) |