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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2018/50/011  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen bezüglich Querungsstelle Stapelholmer Weg
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
22.02.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Verkehrssituation auf dem Stapelholmer Weg im Bereich zwischen den Einmündungen Bahnhofstraße und Tornschauer Straße beschäftig seit langem den Bauausschuss und die Gemeindevertretung.

Im Mai 2017 wurde seitens des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH) eine Verkehrszählung in diesem Bereich durchgeführt. Die Ergebnisse liegen der Gemeinde seit Ende 2017 vor.

In den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA 2002) wird eine Notwendigkeit für Querungsanlagen für Fußgänger dann anerkannt, wenn ausgeprägter Querungsbedarf besteht, die zulässige Geschwindigkeit 50 km/h beträgt und die Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde über 1.000 Kfz7h beträgt. Der "ausgeprägte Querungsbedarf" ist dabei nicht in Maß und Zahl definiert. Zur geeigneten Art der Querungsanlage (Mitteltrennung, Fußgängerüberweg, Lichtsignalanlage, Über-/Unterführung) gibt es im besagten Regelwerk ein Bemessungsdiagramm. In unserem Falle wurde in der Spitzenstunde ein Wert von 1.223 Kfz/h gezählt. Die Notwendigkeit einer Querungsanlage leitet sich aus der Tatsache her, dass bei Verkehrsstärken über 1.000 Kfz/h keine ausreichenden Zeitlücken für eine sichere Querung mehr verbleiben. Bekannt ist auch, dass lange Wartezeiten bei wartepflichtigen Verkehrsteilnehmern regelmäßig zu einer erhöhten Risikobereitschaft führen, was wiederum die Unfallgefahr erhöht.

Aus den genannten Gründen sieht der Bauausschuss, gestützt auf die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA 2002) bei den vorliegenden Ergebnissen der Verkehrszählung die Notwendigkeit einer Querungsanlage im Stapelholmer Weg zwischen Bahnhofstraße und Tornschauer Straße als gegeben, da ausgeprägter Querungsbedarf besteht, die zulässige Geschwindigkeit 50 km/h beträgt und die Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde über 1.000 Kfz/h beträgt. Der Bauausschuss der Gemeinde Tarp hat den Empfehlungsbeschluss gefasst, eine Querungsanlage in Form einer Lichtsignalanlage zu beantragen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, eine Querungsanlage in Form einer Lichtsignalanlage im Stapelholmer Weg zwischen Bahnhofstraße und Tornschauer Straße zu beantragen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

keine