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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2018/25/007  

Betreff: Durchfahrtsbeschränkung Frörupholz - Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen zum vorübergehenden Erhalt der Straße
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss der Gemeinde Oeversee Vorberatung
08.02.2018 
Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
15.03.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Straße Frörupholz befindet sich zwischen dem Abzweig zum Parkplatz und dem Schafstall in einem sehr schlechten Zustand. Planungen für Baumaßnahmen sind angelaufen. Um weitergehende Schäden an der Straße abzuwenden kann der der Träger der Straßenbaulast, hier also die Gemeinde, nach § 45 Absatz 2 StVO Beschränkungen anordnen.

Die Straße hat in diesem Bereich trotz der Verbindung Richtung Sieverstedt/Süderschmedeby keine überörtliche Bedeutung, sondern eine rein erschließende Funktion. Überörtliche Funktion hat die parallel verlaufende L317.

Somit wird vorgeschlagen, die Durchfahrt dieser Straße mit VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) zu beschränken. Zusätzlich wird vorgeschlagen, den besonders schadhaften Bereich mit der Schilderkombination VZ 274-50 (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h)) und 1007-34 (Straßenschäden) anzukündigen.

Die Beschilderung soll an folgenden Orten inkl. der Zusatzzeichen erfolgen:

 

Erwägenswert ist noch, ob eine Ankündigung der Beschränkung an der Einfahrt zur Straße Frörupholz (von Frörupsand kommend) sinnvoll ist. Dies würde mit VZ 250 in Verbindung mit der Entfernungsangabe geschehen können.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Beschränkung zum Schutze der Straße Frörupholz wird wie in der Skizze angegeben  vorgenommen. Sie ist befristet bis zur Instandsetzung der Straße. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 350,00 EUR.

 

Anlage/n:

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