Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2018/25/004  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 22 "Gewerbegebiet Krokamp-Mitte" der Gemeinde Oeversee
hier: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss; Beschluss über die Öffentlichkeitbeteiligung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
30.01.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Nach erneuter Prüfung und Abwägung der Stellungnahme des Wasserverbandes Nord ist ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Gewerbegebiet Krokamp-Mitte“ der Gemeinde Oeversee für das Gebiet östlich der Straße „Bundesstraße“ (L 317), nördlich der Straße „Krokamp“ und westlich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Krokamp“ notwendig.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1.Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 nach dem Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB geändert und ergänzt wurde. Die Stellungnahme des Wasserverbandes Nord (WV-Nord) wird gemäß des Abwägungsvorschlages laut Anlage zur Beschlussvorlage innerhalb der Planunterlagen berücksichtigt. Dieses hat eine Änderung und Ergänzung der Planunterlagen für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 zur Folge, wodurch jedoch die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet östlich der Straße „Bundesstraße“ (L 317), nördlich der Straße „Krokamp“ und westlich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Krokamp“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit den geänderten und ergänzten Teilen (farblich blau markiert) gebilligt.

3.Die geänderten und ergänzten Planunterlagen des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 22, d.h. die Planzeichnung (Teil A), Text-Teil B sowie die städtebauliche Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Gemäß § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB werden folgende von der Änderung und Ergänzung berührten Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe beteiligt und sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen:

- Kreis Schleswig-Flensburg, insbes. Untere Wasserbehörde

- Wasser- und Bodenverband Obere Treene

- Wasserverband Nord, Der Verbandsvorsteher

Die Dauer der öffentlichen Auslegung und die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme werden angemessen auf 2 Wochen (15 Kalendertage) verkürzt.

4.Die erneute Auslegung ist öffentlich Bekannt zu machen.

5.Bei der Beteiligung und erneuten Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen der Planunterlagen abzugeben sind. Diese sind in den Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 22 entsprechend farblich markiert.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Inhaltsverzeichnis

Abwägung

Planzeichnung B-Plan 22

Text-Teil B

Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Inhaltsverzeichnis (70 KB)      
Anlage 2 2 Abwägung (204 KB)      
Anlage 3 3 Planzeichnung B-Plan22 _Änderung (1106 KB)      
Anlage 4 4 Text-Teil B (136 KB)      
Anlage 5 5 Begründung (570 KB)