Vorlage - 2018/80/003
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Sachverhalt:
Gemäß § 13 der Satzung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft erhebt der Schulverband zur Deckung des Finanzbedarfs von seinen Mitgliedern eine Umlage.
Wie dem beigegefügten Vermerk entnommen werden kann, ist zu den Regelungen des Aufteilungsverhältnisses der auf die Gemeinden Sieverstedt und Havetoft entfallenden Schulverbandsumlage eine Diskussion entstanden.
Eine auf die Zukunft gerichtete Lösung könnte durch die Definition eines neuen Berechnungsschemas für die Schulverbandsumlage gefunden werden. Dann müssten die als Anlagen beigefügten vertraglichen Vereinbarungen (Satzung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft sowie öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Bildung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft) entsprechend angepasst werden.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Vermerk vom 05.12.2017
Satzung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Bildung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft