Vorlage - 2018/80/001
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Sachverhalt:
Gemäß § 95 d (1) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat der Schulverbandsvorsteher der Schulverbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Der Höchstbetrag je Vorgang für diese Aufwendungen und Auszahlungen beträgt nach § 4 der Haushaltssatzung 2017 des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft 10.000 Euro.
Die im Zeitraum 01. Juli 2017 bis 31. Dezember 2017 geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.
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Anlage/n:
Übersicht über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 2. Halbjahr 2017
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersicht über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 2. Halbjahr 2017 (119 KB) |