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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2017/25/027  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2014 und den Lagebericht sowie über die Ergebnisverwendung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
05.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Gemäß § 95m GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Der Finanzausschuss hat gemäß § 95n GO den Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Gemeinde Oeversee mit einer Bilanzsumme von 10.867.383,32 € und einem Jahresüberschuss von 63.959,16 € sowie den Lagebericht geprüft.

 

Gemäß § 95n (3) GO legt der Bürgermeister nach dieser Prüfung diese Unterlagen der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Darüber hinaus beschließt die Gemeindevertretung über die Verwendung des Jahresüberschusses i. H. v. 63.959,16 €.

 

Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines aus Vorjahren vorgetragenen Jahresfehlbetrages verwendet werden, sind gemäß § 26 (2) GemHVO der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Ergebnisrücklage darf hierbei nach § 25 (3) GemHVO höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30% beträgt, kann abweichend von Satz 1 die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage betragen

 

Die Allgemeine Rücklage beläuft sich auf 5.103.009,63 €, entsprechend 46,96 % der Bilanzsumme, so dass die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage erreichen darf.

Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag liegt nicht vor.   Um möglicherweise in späteren Jahren entstehende Jahresfehlbeträge abdecken zu können, empfiehlt es sich, die Ergebnisrücklage höchstmöglich (um 63.959,16 €) aufzufüllen.       

 

 

 

 

 

 

Die entsprechenden Werte stellen sich nach einer entsprechenden Verbuchung wie folgt dar:

 

 

 

Lt. Jahresabschluss

31.12.2014*

Beschluss

Ergebnis-verwendung

 

Nach Verwendungs-

beschluss**

Vorgetragener Jahresfehlbetrag

   0,00 €

   0,00 €

 

   0,00 €

Ergebnisrücklage

261.088,31 €

63.959,16 €

 

325.047,47 €

Allgemeine Rücklage

5.103.009,63 €

   0,00 €

 

5.103.009,63 €

 

 

63.959,16 €

 

 

vor Ergebnisverwendung

** Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2015:

 

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Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 10.867.383,32 € und einem Jahresüberschuss von 63.959,16 € sowie der Lagebericht werden in der vorliegenden Form beschlossen.

 

Der Ergebnisrücklage wird ein Betrag von 63.959,16 € zugeführt.    

 

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Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

Anlage/n:

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