Vorlage - 2017/50/045
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Sachverhalt:
Die Familienbildungsstätte Tarp beantragt die anteilige Übernahme der Bewirtschaftungskosten 2016. Bisher erfolgte die Übernahme zu 50% durch die Gemeinde Tarp und zu 50% durch das Amt. Die Übernahme durch das Amt ist aufgrund der Änderung der Amtsordnung nicht mehr zulässig.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Je nach Beschluss. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Anlage/n:
Antrag der Familienbildungsstätte
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag der Familienbildungsstätte (252 KB) |