Auszug - Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der ABS auf Zustimmung zur neuen Rhythmisierung des Schulunterrichts
|
Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende informiert anhand der Anlage über den Antrag der Schulleitung der ABS zur neuen Rhythmisierung des Schulunterrichts und zur Einstellung pädagogischen Personals.
Der Unterrichtsbeginn soll von 07:45 Uhr auf 08:00 Uhr verlegt werden. Die Frühbetreuung von 06:30 – 07:30 Uhr müsste dann entsprechend ausgeweitet werden. Durch die neuen Zeiten haben 1. und 2. Klässler um 12:00 Uhr Unterrichtsende, so dass das Betreuungsangebot dann nicht mehr ab 11:15 Uhr benötigt wird. Dies wirkt sich dann auch auf den Mensabetrieb aus, da diese Kinder dann auch erst nach 12:00 Uhr zum Mittagessen gehen. Die Änderung der OGS-Angebote müsste dann in der Satzung der OGS aufgenommen werden.
Herr Elbrecht ergänzt:
- Die Zeiten sind seit 2002 nicht mehr gesetzeskonform, wodurch eine Änderung notwendig ist.
- Zwischen 11:00 und 13:00 Uhr soll es einen Wechsel der Fächer geben, damit die Lernphase von 2 Stunden für die Kinder zu schaffen ist.
- Die Fächer werden zu 95 % abgedeckt und der Rest wird in der Lernzeit abgebildet.
Weitere Informationen:
- Die Änderung soll nach den Sommerferien in Kraft treten.
- Zur Lösung des Mensaproblems soll ein Umbau im Fritz vorgenommen werden, um eine weitere Essensausgabestelle zu schaffen (mobiler Ausgabetresen, mehr Geschirr und Sitzmöglichkeiten).
- Die Eltern sollten eingebunden und informiert werden, das ist bisher noch nicht geschehen.
- Wenn die Perspektivschulmittel nicht mehr zur Verfügung stehen, muss die Gemeinde die Kosten für das Personal übernehmen.
Beschluss:
Der Schulausschuss beschließt die Entscheidung auf September 2024 zu verschieben. Die Umsetzung soll dann im Sommer 2025 erfolgen. Die Verwaltung wir gebeten bis dahin einen Entwurf zur Änderung der Satzung der OGS zu entwerfen und zu erstellen und die Schule wird gebeten die Eltern abzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Da nur eine Mitteilungsvorlage vorgelegen hat, wurde der TOP nicht richtig in der Vorlage abgebildet und es hat eine Beschlussvorlage gefehlt. Die Verwaltung wird gebeten da künftig drauf zu achten.