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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die Ausgliederung des Netzgeschäftes der Schleswig-Holstein Netz AG auf eine neue Tochtergesellschaft (Schleswig-Holstein Netz GmbH)  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sieverstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Sieverstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:42 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2023/40/027 Beratung und Beschlussfassung über die Ausgliederung des Netzgeschäftes der Schleswig-Holstein Netz AG auf eine neue Tochtergesellschaft (Schleswig-Holstein Netz GmbH)
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Gemeinde Sieverstedt hält eine Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG (SH Netz). Der Buchwert der 218 Aktien beträgt aktuell 937.141.06 €.

 

Auf den Informationsveranstaltungen im September/Oktober 2023 wurde den Kommunen ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Energiewende vorgestellt. Dies beinhaltet auch die Gründung der neuen „Schleswig-Holstein Netz GmbH“ (SHNG) als 100%ige Tochtergesellschaft der SH Netz zum 01.07.2024.

 

Anteilseigner der SH Netz sind zu 30,8% Kommunen. Aufgrund der kommunalen Beteiligungsquote von über 25% sind in allen Aktionärskommunen Beschlüsse zur Gründung der SHNG erforderlich.

 

Vor dem Hintergrund des steigenden Finanzierungsbedarfs für die Umsetzung der Energiewende sowie der veränderten Zinsvorgaben der Bundesnetzagentur und der sich dadurch perspektivisch reduzierenden Ertragskraft des Netzgeschäftes soll eine langfristige Sicherstellung einer regulatorisch angemessenen und unternehmerisch flexiblen Aufstellung der SHNG erfolgen.

 

Dazu wird der Netzbetrieb der dazugehörigen Netze sowie die Mitarbeitenden in diese 100%ige Tochtergesellschaft ausgegliedert bzw. gehen dorthin über. Diese Gesellschaft übernimmt damit die Rolle des Netzbetreibers in Schleswig-Holstein, während die SH Netz zukünftig die Funktion einer Beteiligungsholding einnimmt. Das Ergebnis der neuen Tochtergesellschaft soll mittels eines Ergebnisabführungsvertrages an die SH Netz abgeführt werden.

 

Die Stellung der kommunalen Anteilseigner der SH Netz wird durch die Ausgliederung nicht beeinträchtigt. Die vier kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat der SH Netz sollen zukünftig auch einen Sitz im Aufsichtsrat der Tochtergesellschaft erhalten. Der bestehende Ergebnisabführungsvertrag zwischen SH Netz und HanseWerk wird von der Ausgliederung ebenfalls nicht beeinflusst. Es entsteht keine Nachschusspflicht für die Anteilseigner.

 

Die wirtschaftlichen Vorteile aus dieser Maßnahme übersteigen die administrativen Belastungen erheblich.

 

Das Modell ist ein für Infrastrukturbetreiber übliches und anerkanntes Modell und wird auch bei anderen auch kommunalen Energienetzbetreibern angewendet.

 

Die Umsetzung bedarf der Zustimmung auf der Hauptversammlung der SH Netz AG am 10.04.2024.  


Beschluss:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, der Neugründung der Schleswig-Hollstein  Netz GmbH mittels Ausgliederung aus der Schleswig -Holstein Netz AG zuzustimmen.
 

Der Neugründung der Schleswig-Holstein Netz GmbH mittels Ausgliederung aus der Schleswig-Holstein Netz AG wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig