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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Gemeinde Oeversee für das Haushaltsjahr 2023  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Oeversee
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Oeversee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 02.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:04 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2023/25/011 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Gemeinde Oeversee für das Haushaltsjahr 2023
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Petra Venz stellt die wesentlichsten Eckpunkte zum Haushalt 2023 dar.

 

Im Ergebnisplan beläuft sich der Gesamtbetrag der Erträge auf 7.687.900 €. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beträgt 8.112.900 €. Damit übersteigen die Aufwendungen die Erträge um 425.000 €, womit im Entwurf der Haushaltssatzung ein Jahresfehlbetrag in ebendieser Höhe ausgewiesen wird.

 

Zu den wesentlichsten Erträgen der Gemeinde Oeversee zählen mit rd. 3,73 Mio. € in 2023 die Steuereinnahmen. Allein 2.090.000 € entfallen dabei auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Im Vergleich zum Planansatz des Vorjahres sind dies 330.000 € mehr.

 

Die für 2023 veranschlagten Gewerbesteuererträge betragen im Haushaltplan-Entwurf 720.000 €. Hier bleibt zunächst einmal abzuwarten, wie sich die Gewerbesteuer im Laufe des Jahres 2023 entwickelt. In 2022 wurden Gewerbesteuererträge in Höhe von rd.   820.000 € erzielt.

 

Neben den Steuereinnahmen gehören die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen mit insgesamt rd. 2,07 Mio. € für 2023 zu den bedeutendsten Ertragsquellen der Gemeinde Oeversee. Hierin sind die Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.787.500 € enthalten, die der Gemeinde Oeversee im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs in 2023 zufließen werden. Davon entfallen 273.100 € auf die steuerkraftunabhängigen Schlüsselzuweisungen, die auf Grundlage der Kilometerzahl der Gemeindestraßen ermittelt werden. Die Schlüsselzuweisungen liegen um 159.800 € über dem Planwert des Vorjahres.

 

Der Planansatz der sogenannten sonstigen Erträge liegt in 2023 bei nur 93.100 €                 (-655.400 € im Vergleich zum Vorjahr). Diese Entwicklung lässt sich damit begründen, dass in 2023 keine Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken zu berücksichtigen sind. Im Vorjahr fand die (Rest-) Vermarktung von Grundstücken im Baugebiet Sankelmarker Weg statt.

 

Bei den veranschlagten Aufwendungen in Höhe von insgesamt 8,11 Mio. € entfallen in 2023 allein 5,98 Mio. € auf die sogenannten Transferaufwendungen. Neben den Kostenanteilen für die Kindergärten mit einem Planwert in Höhe von 1.632.200 € (+189.500 € im Vergleich zum Vorjahr), den zu zahlenden Finanzierungsbeiträgen gemäß § 51 KiTaG in Höhe von 750.000 €, den Schulkostenbeiträgen mit einem Planwert in Höhe von 640.000 € (+63.000 € im Vergleich zum Vorjahr) und dem Kostenanteil für die Feuerwehren in Höhe von 149.100 € (-1.900 € im Vergleich zum Vorjahr) entfallen hierunter auch die Kreisumlage und die Amtsumlage.

 

Für die Kreisumlage sind 1.864.400 € eingeplant worden. Aufgrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinde Oeversee sind im Vergleich zum Vorjahr 199.400 € mehr an den Kreis Schleswig-Flensburg zu entrichten. Demgegenüber sinkt der Hebesatz für die Amtsumlage von 16,20% im Vorjahr auf 13,60% im laufenden Jahr. Demzufolge sind im Haushalt für die Amtsumlage 698.100 € angesetzt worden. Dies sind im Vergleich zum Vorjahr 44.600 € weniger.

 

Aufgrund von Stundenerhöhungen bei Stellen der Grundschule und Offenen Ganztagsschule erhöht sich die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von 5,95 Stellen in 2022 um 0,17 Stellen auf nun 6,12 Stellen.

 

Auf Grundlage der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wurden die zu veranschlagenden Personalaufwendungen für 2023 berechnet. Diese liegen bei insgesamt 329.900 €    (+28.700 € im Vergleich zum Vorjahr).

 

Für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurden im Haushaltsplan-Entwurf insgesamt 827.400 € eingeplant. Hierbei handelt es sich vor allem um Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der kommunalen Liegenschaften und des Infrastrukturvermögens. Für die Unterhaltung von Straßen und Wegen sind im Haushaltsplan insgesamt 160.000 € angesetzt worden. Hiervon sind 75.000 € für die generelle Unterhaltung der Straßen und Wege vorgesehen.  25.000 € entfallen auf Eigenleistungen der Gemeinde in Bezug auf Deckenneubelegungen des Schwarzdeckenunterhaltungsverbandes Nord, 50.000 € auf die Erneuerung der Straßenentwässerung in Munkwolstrup und 10.000 € auf die Reparatur der Straße an der Brücke Augaard. Für die Betonsanierung der Brücke Augaard sind 15.000 € berücksichtigt worden. Darüber hinaus sind für die Knickpflege 25.000 € angesetzt worden.

 

Die baulichen Maßnahmen der Grundschule betreffen die Schließanlage / Alarmanlage mit 30.000 €. Beim Evangelischen Kindergarten sind Haushaltsmittel in Höhe von 36.500 € für die Erneuerung des Bodenbelages und der Türen der Sanitärwände und für den Schallschutz der Türen der Schlafräume eingeplant worden. Für die Sanierung des Arnkielpark-Pavillons sind 15.000 € vorgesehen.

 

Im Finanzplan beträgt der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.530.400 € und der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.617.000 €. Damit ergibt sich hier ein Saldo in Höhe von -86.600 €.

 

Der für Kredittilgungen veranschlagte Betrag beläuft sich auf 284.800 €. In dem vorgenannten Betrag ist die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens der DZ-Hyp über 142.000 € enthalten. Bei diesem Kommunaldarlehen, das ursprünglich in 1993 zur Finanzierung der Seniorenwohnanlage aufgenommen wurde, endet zum 30.04.2023 die Zinsbindungsfrist. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus ist eine vorzeitige Rückzahlung hier sinnvoll.

 

4.017.300 € wurden für Investitionen eingeplant. Davon sind allein 1,5 Mio. € für die Herstellung eines Radweges im Bereich der K 85 eingeplant worden. Für dieses Projekt kann mit einer 75%igen Förderung, also Fördermitteln in Höhe von 1.125.000 € gerechnet werden.

 

Darüber hinaus sind für den Kauf einer Gewerbegebietsfläche nördlich des Krokamps 950.000 € angesetzt worden. Hierbei wurde der Planansatz unter Zugrundelegung des von der Gemeindevertretung am 06.12.2022 beschlossenen maximalen Quadratmeterpreises zuzüglich der Nebenkosten (wie Grunderwerbsteuer und Notarkosten) ermittelt.

 

Für die Modernisierung der Eekboomhalle (Duschen, Heizung, Lüftung, Sanitär, Lichtband, Dach, Fenster, Teilfassade, Sportboden, Anprallschutz) sind 900.000 € veranschlagt worden.

 

Weitere 507.000 € entfallen auf die Sanierung der Straße Wehlberg. Hierin ist der für die Erneuerung der Straßenentwässerung an den Wasserverband Nord zu zahlende Investitionskostenzuschuss in Höhe von 132.000 € enthalten.

 

Im Investitionsplan sind darüber hinaus 25.000 € für Planungskosten im Zusammenhang mit der Sanierung / Erweiterung des ADS-Naturkindergartens, 25.000 € für die Ersatzbeschaffung von Spielplatzgeräten und 25.000 € für Planungskosten hinsichtlich der Wegeverbindung „Mitten in Oeversee“ vorgesehen.

 

Die Anschaffung einer Videoüberwachungsanlage für die Grundschule schlägt mit 15.000 € zu Buche.

 

Für den Bauhof sind in 2023 die Ersatzbeschaffung eines Streuers und eines Schneeschildes für 10.000 € angedacht.

 

Eine kreditbasierte Neuverschuldung zur Finanzierung der veranschlagten Investitionen ist nicht erforderlich. Die Investitionen können in 2023 über eigene Geldmittel der Gemeinde finanziert werden.

 

Die Haushaltssatzung 2023 enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

 

Zum Haushaltsplan-Entwurf 2023 werden von einzelnen Ausschussmitgliedern Fragen gestellt. Diese beziehen sich unter anderem auf die aus dem Teilergebnisplan „Tageseinrichtungen für Kinder“ resultierende finanzielle Belastung für die Gemeinde Oeversee. Laut Haushaltsplanung 2023 liegt im vorgenannten Teilergebnisplan ein Defizit in Höhe von 1.078.100 € vor.

 

In Bezug auf die im Investitionsplan veranschlagten Kosten für die Sanierung der Eekboomhalle (Duschen, Heizung, Lüftung, Sanitär, Lichtband, Dach, Fenster, Teilfassade, Sportboden, Anprallschutz) in Höhe von 900.000 € wird diskutiert, ob der vorgenannte Betrag in Gänze als aktivierungspflichtig einzustufen ist. Frau Venz erläutert, dass bei der Erneuerung der Betriebsvorrichtungen der Eekboomhalle – hierzu gehört beispielsweise der Sportboden – eindeutig aktivierungspflichtige Herstellungskosten vorliegen. Bei den weiteren angedachten Maßnahmen, die das Gebäude betreffen, ist von nachträglichen Herstellungskosten auszugehen, die über die Restnutzungsdauer der Eekboomhalle abzuschreiben sind. Denn bei drei Bereichen der zentralen Ausstattungsmerkmale sind wesentliche Verbesserungen zu erwarten. Eine Verlängerung der Restnutzungsdauer ist nach Abschluss der Maßnahme zu prüfen. 

 

Hinsichtlich der eingeplanten 75%igen Förderung für die Herstellung eines Radweges im Bereich der K 85 wird nachgefragt, ob die Kosten des Grunderwerbs tatsächlich förderfähig sind. Aus den der Kämmerei vorliegenden Mittelanmeldungen geht hervor, dass sämtliche Kosten förderfähig sind. Es wird darum gebeten, diesem Punkt im Nachgang noch einmal zu überprüfen.

 

Anmerkung der Verwaltung: Bei dem Fördermittelprogramm „Stadt und Land“ ist der Grunderwerb explizit aufgeführt. Förderfähig sind Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur. Zu Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur zählt auch der benötigte Grunderwerb.

 

Weiterhin wird von den Ausschussmitgliedern diskutiert, ob der Planansatz „Grunderwerb Gewerbegebiet“ in Höhe von 950.000 € an den verhandelten Kaufpreis, der bei Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfes noch nicht vorlag, angepasst werden sollte. Dies würde eine Reduzierung des Planansatzes um 50.000 € bedeuten. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder sieht hierfür kein zwingendes Erfordernis. Im Investitionsplan soll der Planansatz in Höhe von 950.000 € verbleiben.

 

Ferner werden die im Finanzplan für das Folgejahr 2024 ausgewiesenen Planungspositionen „Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden“ in Höhe von 950.000 € sowie „Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen“ in Höhe von 2.777.900 € hinterfragt.

 

Die 950.000 € beziehen sich auf die Gewerbegebietsfläche, die nach dem Erwerb in 2023 dem Umlaufvermögen der Gemeinde zugeführt wird. Im Umlaufvermögen werden Vermögensgegenstände geführt, die zur kurzfristigen Veräußerung bestimmt sind. Daher wurde im Haushaltsplan-Entwurf die Veräußerung im Folgejahr aufgenommen. Die Mitglieder des Finanzausschusses stufen die Veräußerung im Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2026 als nicht realistisch ein. Daher soll der Haushaltsplan-Entwurf wie folgt abgeändert werden: Die für das Finanzplanungsjahr 2024 ausgewiesenen Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von 950.000 € sind zu streichen.

 

Bezüglich der Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen in Höhe von  2.777.900 € erläutert Frau Venz, dass das Beteiligungsangebot der Schleswig-Holstein Netz AG in 2024 ausläuft. Diese Beteiligung wurde zu 100% fremdfinanziert. Dementsprechend endet die Kreditlaufzeit ebenfalls in 2024. Eine Kredittilgung setzt die Veräußerung der Beteiligung voraus. Somit stehen im Finanzplanungsjahr 2024 den Auszahlungen aus der vollständigen Tilgung des Kredites die oben genannten Einzahlungen aus der Veräußerung der Finanzanlagen gegenüber. 

 

Bezüglich der im Haushaltsplan-Entwurf veranschlagten vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens der DZ-Hyp über 142.000 €, das ursprünglich zur Finanzierung der Seniorenwohnanlage aufgenommen wurde, wird nachgefragt, ob noch weitere Darlehen mit diesem Finanzierungszweck bei der Gemeinde verblieben sind. Gemäß Unterlagen der Kämmerei ist dies nicht der Fall. Die Darlehen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein waren von der Gemeinde Oeversee bereits bei der Veräußerung der Seniorenwohnanlage abzulösen.

 

Außerdem werden Erläuterungen zu Punkt 6 des Vorberichtes im Haushaltsplan-Entwurf (Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals und des Anteils an der Bilanzsumme) erbeten. Frau Venz stellt dar, dass in dieser Übersicht die Entwicklung der Jahresergebnisse gemäß Ergebnisplanung aufgezeigt wird. Die im Planungszeitraum 2023 bis 2026 im Ergebnisplan ausgewiesenen Defizite führen zu einem Abschmelzen der Rücklagen der Gemeinde und damit sukzessive zur Abnahme des Eigenkapitals.


Beschluss:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die vorliegende Haushaltssatzung der Gemeinde Oeversee für das Haushaltsjahr 2023 mit Berücksichtigung einer Änderung zu beschließen. Im Haushaltsplan als Teil der Haushaltssatzung sind in der Finanzplanung für 2024 die Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von 950.000 € zu streichen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig