Auszug - Zuschussanträge und Grundsatzbeschluss für die Zukunft
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, dass die ständig/jährlich wiederkehrenden Zuschussanträge durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses genehmigt werden.
Die Zuschussanträge dürfen nicht von den Anträgen der Vorjahre abweichen. Haushaltspläne sind weiterhin Grundlage der Entscheidung und dem Antrag beizufügen.
Bei Abweichungen entscheidet der Ausschuss.
Der Beschluss gilt für die kommenden drei Jahre, bis 2026.