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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Bebauungsplan Nr. 24 "Treeneblick" der Gemeinde Oeversee; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:53 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthof Henningsen
Ort: Bahnhofstraße 1, 24988 Oeversee
2018/25/059 Bebauungsplan Nr. 24 "Treeneblick" der Gemeinde Oeversee;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bölck erläutert, dass hier nur sehr wenige Einwendungen vorlagen. Er stellt die Vorlage direkt zur Abstimmung.

 


Beschluss:


 

1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben:

Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Behörden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen wurden. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

2. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der beteiligten Nachbargemeinden:

Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Nachbargemeinden keine Hinweise oder Anregungen vorgetragen wurden.

 

3. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen privater Personen:

Die Gemeinde stellt fest, dass von privaten Personen keine Anregungen vorgetragen wurden.

 

4. Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme:

Die Gemeinde stellt fest, dass aus landes- und regionalplanerische Sicht keine wesentlichen Bedenken gegen das Planungsvorhaben bestehen. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

5. Satzungsbeschluss:

5.1 Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 24Treeneblickr das Gebiet östlich der Straße „Stapelholmer Weg" in östlicher Anbindung an die Straße „Treeneblick", nördlich der Spielplatzanlage der örtlichen Grundschule auf den Flurstücken 358 und 187/50 der Flur 5 der Gemarkung Oeversee auf einer Gesamtfläche von ca. 0,2 ha, bestehend aus dem Text und der Planzeichnung, als Satzung.

5.2 Die Begründung wird gebilligt.

 

6. Weiteres Vorgehen:

Der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 24Treeneblick durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

7. Weitere Behandlung der Stellungnahmen:

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben und deren Inhalt beraten wurde, sind von dem Ergebnis der Beratung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig