Auszug - Verpflichtung der Mitglieder der Gemeindevertretung
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Beratung |
Bürgermeister Bölck verpflichtet alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten, insbesondere auf die Verschwiegenheitspflicht. Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter bestätigen dies auf dem allen vorliegenden Vordruck gem. § 21 Abs. 1 GO.