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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Vergaberichtlinien für die Grundstücksvergabe  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 22.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Axel Fuge führt aus, dass sich eine Arbeitsgruppe mit der Vergabe der Baugrundstücke des 5. Bauabschnittes im Schellenpark befasst hat. Allen liegt ein Vermerk von Horst Rudolph über die Vergabe der Baugrundstücke vor.

Herr Nörenberg berichtet von dem Zusammentreffen der Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Bürgermeister, dem Leitenden Verwaltungsbeamten, Herrn Nörenberg, Herrn Pahrmann, Herrn Dr. Johannsen und Frau Henningsen, am 05.12.2017.

Einigkeit bestand innerhalb der Arbeitsgruppe und auch im Zentralausschuss darüber, dass die folgenden Kriterien ausschlaggebend für den Erwerb eines Grundstückes sein sollten:

Eigennutz, kein Käufer aus den Bauabschnitten 1-4. Angerissen wurden ebenfalls Kriterien die den Familienstand betreffen sowie die Einführung eines Punktesystems.

Die vier größeren Baugrundstücke im Norden sollten hiervon zunächst ausgenommen werden.

Es folgt eine sehr ausführliche Diskussion über die Arbeit der Arbeitsgruppe, die Auffassungen der einzelnen Fraktionen und die Inhalte einer möglichen Vergaberichtlinie.

Im Folgenden wird eine zehnminütige Sitzungsunterbrechung beantragt und beschlossen. Die Sitzung wird in der Zeit von 20:00 Uhr bis 20:10 Uhr unterbrochen.

Nach der Unterbrechung erfolgt eine erneute kurze Beratung. Die Gemeindevertretung beschließt daraufhin die folgenden Punkte (gelten nicht für die nördlichen 4 Baugrundstücke in WA 2 und WA 3).

 

 


Beschluss:

- Es sollen keine Anlageobjekte entstehen, das heißt keine Vergabe an Interessenten, welche das Objekt als Spekulationsobjekt betrachten.

- Eigenwohnliche Nutzung der Grundstücke im Erstbezug.

- Alle, die in den letzten vier Abschnitten des Schellenparks bereits Eigentum erworben haben, erhalten kein weiteres Baugrundstück.

- Bei Erwerb für oder durch Verwandte ersten Grades gilt einerseits die eigenwohnliche Nutzung, als auch, dass hier nicht bereits einmal im Schellenpark dieses Kriterium zur Anwendung kam.

- Bei mehreren gleichwertigen Bewerbungen auf ein Grundstück entscheidet das Los.

- Allen Bewerbern wird ein Zeitfenster zur Bewerbung genannt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

Herr Cordes nimmt ab 20:25 Uhr wieder an der Sitzung teil. Axel Fuge teilt die gefassten Beschlüsse mit.