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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Ablösebestimmungen für die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Schellenpark" der Gemeinde Tarp  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2018/50/015 Ablösebestimmungen für die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Schellenpark" der Gemeinde Tarp
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Gäste nehmen wieder am weiteren Verlauf der Sitzung teil.

Axel Fuge erläutert den Inhalt der Tischvorlage, mlich die Ablösebestimmungen für die Grundstücke des 5. Bauabschnittes des Schellenparks.

Der Ablösebeitrag für den Erschließungsbeitrag beträgt 26,09 €/ m², die Ablösung für den Abwasseranschlussbeitrag beträgt 17,30 €/ m², als Ablösung für den Wasseranschlussbeitrag wird ein Beitrag von 4,15 €/ m² und als Ablösung für den Erwerb des Netto-Baulandes ein Betrag von 49,96 €/ m² erhoben. Der Gesamtpreis für die Baugrundstücke im 5. Bauabschnitt des Schellenparks beträgt somit insgesamt 97,50 €/ m².

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Ablösebestimmungen für die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“ gemäß der Tischvorlage.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig