Auszug - Ablösebestimmungen für die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Schellenpark" der Gemeinde Tarp
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gäste nehmen wieder am weiteren Verlauf der Sitzung teil.
Axel Fuge erläutert den Inhalt der Tischvorlage, nämlich die Ablösebestimmungen für die Grundstücke des 5. Bauabschnittes des Schellenparks.
Der Ablösebeitrag für den Erschließungsbeitrag beträgt 26,09 €/ m², die Ablösung für den Abwasseranschlussbeitrag beträgt 17,30 €/ m², als Ablösung für den Wasseranschlussbeitrag wird ein Beitrag von 4,15 €/ m² und als Ablösung für den Erwerb des Netto-Baulandes ein Betrag von 49,96 €/ m² erhoben. Der Gesamtpreis für die Baugrundstücke im 5. Bauabschnitt des Schellenparks beträgt somit insgesamt 97,50 €/ m².
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Ablösebestimmungen für die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“ gemäß der Tischvorlage.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig