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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Nord" hier: Aufstellungs-. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 22.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2018/50/008 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Nord"
hier: Aufstellungs-. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Nörenberg beschreibt die Inhalte des zu fassenden Beschlusses. In dem ausgehängten Plan wird die Lage der Lärmschutzwälle aufgezeigt, die im Gewerbegebiet zum Schutz der Anlieger errichtet werden sollen und die Änderung des Bebauungsplanes notwendig machen. Der Beschlussvorschlag zu Nr. 3 ist zu ändern in § 13a BauGB, da die Änderung des Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden soll.

 


Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“r das Gebiet südlich der Landesstraße 15 und der „Graf-Zeppelin-Straße“, westlich der „Industriestraße“, östlich der „Wanderuper Straße“ und nördlich des „Ferdinand-Porsche-Ring“, im nördlichen Bereich der Ortslage Tarp.
  2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
  3. Das Aufstellungsverfahren wird nach § 13a BauGB, im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Von einer Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
  4. Von einer Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
  5. Der vorliegende Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ der Gemeinde Tarp samt Begründung wird gebilligt.
  6. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch abzustimmen.
  7. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig