Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die weitere Verfahrensweise zu Abrechnungen von ausstehenden Schulkostenbeiträgen
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Verbandsvertreter/innen aus der Gemeinde Jerrishoe erklären sich zu diesem Tages-ordnungspunkt als befangen und verlassen den Sitzungssaal.
Herr Dr. Johannsen verweist auf die Beschlussvorlage. Um eine Klärung der Rechtsfrage hinsichtlich der zulässigen Abrechnungen der Schulkostenbeiträge für die zurückliegenden Jahre herbeizuführen, wird vorgeschlagen, bei einer Gemeinde des Amtes Eggebek einen ausstehenden Schulkostenbeitrag im Wege eines Musterklageverfahrens beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht einzuklagen. Zuvor sollte eine vom Leitenden Verwaltungsbeamten erarbeitete schriftliche Vereinbarung über das Musterklageverfahren zwischen den Gemeinden des Amtes Eggebek und dem Schulverband geschlossen werden. Die Vereinbarung beinhaltet u.a., dass die v.g. Gemeinden und der Schulverband an die Gesetzesauslegung generell gebunden sind.
Beschluss:
Die ausstehenden Schulkostenbeiträge sind im Wege eines Musterklageverfahrens einzufordern. Es ist eine Vereinbarung mit den Gemeinden des Amtes Eggebek abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Nach der Beschlussfassung kehren die Jerrishoer Verbandsvertreter/innen in den Sitzungssaal zurück. Herr Dr. Johannsen gibt den gefassten Beschluss bekannt.