Auszug - Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 5 "Grönshoy" der Gemeinde Sieverstedt hier: Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen, Billigung der Begründung und Satzungsbeschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemeindevertreter Hans-Jörg Buck spricht noch die private Stellungnahme an, welche sich inhaltlich mit den von ihm - anlässlich des Entwurf- und Auslegungsbeschlusses - vorgebrachten Argumenten in gleicher Weise auseinandersetzt.
Durch Günter Schlink wird mitgeteilt, dass er den Abwägungsvorschlag hier für gut gelungen findet.
Im weiteren Diskussionsprozess wird mitgeteilt, dass der Hinweis der Landwirtschaftskammer für gut und richtig befunden wird. Dieses soll sich in der Begründung - wie vorgeschlagen - wiederfinden.
Es wird vor der Beschlussfassung nochmals darauf hinwiesen, dass die Maßgabe nicht aus den Augen verloren geht, dass eine zeitnahe Bebauung der Grundstück gegenüber den jetzigen Grundstückseigentümern vereinbart und eingehalten wird.
Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Behörden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen wurden. Das Ergebnis ist der Abwägung zu entnehmen.
Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Nachbargemeinden keine Hinweise oder Anregungen vorgetragen wurden.
Die Gemeinde stellt fest, dass von privaten Personen Anregungen vorgetragen wurden. Die Inhalte wurden sachgerecht abgewogen. Die Inhalte sind der Abwägungstabelle zu entnehmen. Den Inhalten der Stellungnahme wird seitens der Gemeinde nicht gefolgt.
Die Gemeinde stellt fest, dass aus landes- und regionalplanerische Sicht keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben bestehen.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 5 „Grönshoy“ für das Gebiet südlich der Straße „Grönshoy“ am südlichen Rand der Ortslage Stenderup der Gemeinde Sieverstedt auf dem Flurstück 5/4 der Flur 9 der Gemarkung Stenderup b. S., bestehend aus dem Text und der Planzeichnung, als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 5 „Grönshoy“ durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
JA-Stimmen: | 11 |
NEIN-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |