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Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sieverstedt hier: Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen, Billigungder Begründung und Satzungsbeschluss   

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:28 Anlass: Sitzung
Raum: Schulungsraum Feuerwehrgerätehaus Sieverstedt
Ort: Sieverstedter Straße 9, 24885 Sieverstedt
2017/40/008 Beratung und Beschlussfassung über die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sieverstedt
hier: Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen, Billigung der Begründung und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Wortbeiträge werden zu dem Tagesordnungspunkt nicht gewünscht. Die entsprechenden Unterlagen sind den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vor der Sitzung zugegangen.

 


Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Behörden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen wurden. Das Ergebnis ist der Abwägung zu entnehmen.

 

Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Nachbargemeinden keine Hinweise oder Anregungen vorgetragen wurden.

 

Die Gemeinde stellt fest, dass von privaten Personen Anregungen vorgetragen wurden. Die Inhalte wurden sachgerecht abgewogen. Die Inhalte sind der Abwägungstabelle zu entnehmen. Den Inhalten der Stellungnahme wird seitens der Gemeinde nicht gefolgt.

 

Die Gemeinde stellt fest, dass aus landes- und regionalplanerische Sicht keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben bestehen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sieverstedt.

Die Begründung (Teil A und B) wird gebilligt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben und deren Inhalt beraten wurde, sind von dem Ergebnis der Beratung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sieverstedt ist dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und die zusammenfassende Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 


 

JA-Stimmen:

11

NEIN-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0