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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 19 "Krokamp-West" der Gemeinde Oeversee hier: Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen, Billigung der Begründung und Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee
TOP: Ö 5.3
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:44 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthof Henningsen
Ort: Bahnhofstraße 1, 24988 Oeversee
2017/25/013 Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 19 "Krokamp-West" der Gemeinde Oeversee
hier: Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen, Billigung der Begründung und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 17-10-05-Bplan (1767 KB)      
Anlage 2 2 B19_Abwaegung_4(1)_4(2) (190 KB)      
Anlage 3 3 B19_Begruendung (1013 KB)      

Herr Sass vom Planungsbüro Sass & Kollegen stellt ebenfalls die Stellungnahmen der Träger der öffentlichen Belange vor und geht auch auf die grundlegenden Festsetzungen in der Planzeichnung und im Textteil ein.

Nach einer kurzen Nachfrage wird der Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt. 

 

 


Beschluss:


 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 19 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft, siehe bei-liegende Abwägungstabelle.

Das Amt Oeversee wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 19 für das Gebiet östlich der Landesstraße 317 (L 317), nördlich der Straße Krokamp, westlich des Flurstücks 101 und südlich der Flurstücke 97 und 99, Flur 6, Gemarkung und Gemeinde Oeversee, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

 4.  Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden ein-gesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse "www.oeversee.de" eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig