Der Ausschuss beschließt die Erneuerungsarbeiten wie vorstehend beschrieben und beauftragt die Verwaltung:
a) im Haushalt 2020 einen entsprechenden Haushaltsansatz beim Titel Straßenerhaltung auszubringen
b) zu prüfen, ob gleichzeitig Instandsetzungen/Erneuerungen an Ver- und Entsorgungsanlagen auszuführen sind