Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Ladung, Genehmigung der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Beschlussfassung zu Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 28.01.2019 | SI/2019/003 | |||||
Ö 4 | 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Nord" der Gemeinde Tarp; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den Satzungsbeschluss | 2019/50/025 | |||||
Ö 5 | 2. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 23 "Schellenpark Süd" der Gemeinde Tarp; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den Satzungsbeschluss | 2019/50/026 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben: Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Behörden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen wurden. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.
2. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der beteiligten Nachbargemeinden: Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Nachbargemeinden keine Hinweise oder Anregungen vorgetragen wurden.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen privater Personen: Die Gemeinde stellt fest, dass von privaten Personen keine Anregungen vorgetragen wurden.
4. Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme: Die Gemeinde stellt fest, dass aus landes- und regionalplanerische Sicht keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben bestehen.
5. Satzungsbeschluss: 5.1 Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“ für das Gebiet des Verkehrsweges „Wiekier Acker“, innerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“, bestehend aus dem Text und der Planzeichnung, als Satzung. 5.2 Die Begründung wird gebilligt.
6. Weiteres Vorgehen: Der Beschluss über die 2. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“ durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
7. Weitere Behandlung der Stellungnahmen: Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben und deren Inhalt beraten wurde, sind von dem Ergebnis der Beratung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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04.03.2019 - Bauausschuss der Gemeinde Tarp | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig gemäß der Anlage:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben: Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Behörden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen wurden. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.
2. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der beteiligten Nachbargemeinden: Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Nachbargemeinden keine Hinweise oder Anregungen vorgetragen wurden.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen privater Personen: Die Gemeinde stellt fest, dass von privaten Personen keine Anregungen vorgetragen wurden.
4. Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme: Die Gemeinde stellt fest, dass aus landes- und regionalplanerische Sicht keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben bestehen.
5. Satzungsbeschluss: 5.1 Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“ für das Gebiet des Verkehrsweges „Wiekier Acker“, innerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“, bestehend aus dem Text und der Planzeichnung, als Satzung. 5.2 Die Begründung wird gebilligt.
6. Weiteres Vorgehen: Der Beschluss über die 2. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“ durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
7. Weitere Behandlung der Stellungnahmen: Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben und deren Inhalt beraten wurde, sind von dem Ergebnis der Beratung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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02.04.2019 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp | |||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben: Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Behörden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen wurden. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.
2. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der beteiligten Nachbargemeinden: Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Nachbargemeinden keine Hinweise oder Anregungen vorgetragen wurden.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen privater Personen: Die Gemeinde stellt fest, dass von privaten Personen keine Anregungen vorgetragen wurden.
4. Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme: Die Gemeinde stellt fest, dass aus landes- und regionalplanerische Sicht keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben bestehen.
5. Satzungsbeschluss: 5.1 Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“ für das Gebiet des Verkehrsweges „Wiekier Acker“, innerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“, bestehend aus dem Text und der Planzeichnung, als Satzung. 5.2 Die Begründung wird gebilligt.
6. Weiteres Vorgehen: Der Beschluss über die 2. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“ durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
7. Weitere Behandlung der Stellungnahmen: Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben und deren Inhalt beraten wurde, sind von dem Ergebnis der Beratung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 6 | Planänderung Parkplatz bei der Schulmensa | 2019/50/030 | |||||
Ö 7 | Fahrbahnerneuerung Klaus -Groth-Str. im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen Campusgelände | 2019/50/031 | |||||
Ö 8 | LKW-Parken an der Graf-Zeppelin-Straße, Beratung und Beschlussfassung | 2019/50/032 | |||||
Ö 9 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||
N 10 | Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Anträgen | ||||||
N 11 | Kenntnisnahme eingegangener Bauanträge | ||||||
N 12 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||