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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Ladung, Genehmigung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 3 |
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Beschlussfassung zu Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 21.06.2018 |
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SI/2018/027 |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 4.1 |
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des Bürgermeisters |
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Ö 4.2 |
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aus den Ausschüssen |
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Ö 5 |
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Verpflichtung eines Gemeindevertreters |
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2018/25/028 |
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Ö 6 |
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Wahl der Ausschussmitglieder |
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2018/25/029 |
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Ö 7 |
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Bebauungsplan Nr. 25 "Westermoorweg"
hier: Aufstellungs-. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
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2018/25/038 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Westermoorweg“ für das Gebiet westlich der Barderuper Dörpstraat und südlich der Straße Westermoorweg, im nordwestlichen Bereich des Ortsteiles Barderup auf einer Fläche von rund 0,65 ha.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
- Der Bebauungsplan Nr. 25 wird gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 b in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Satz 2 im Wege der Berichtigung angepasst.
- Es wird gemäß § 13 b in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
- Es wird gemäß § 13 b in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
- Der vorliegende Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Westermoorweg“ der Gemeinde Oeversee wird gebilligt.
- Der vorliegende Planentwurf ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Es wird eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
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27.09.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Westermoorweg“ für das Gebiet westlich der Barderuper Dörpstraat und südlich der Straße Westermoorweg, im nordwestlichen Bereich des Ortsteiles Barderup auf einer Fläche von rund 0,65 ha.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
- Der Bebauungsplan Nr. 25 wird gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 b in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Satz 2 im Wege der Berichtigung angepasst.
- Es wird gemäß § 13 b in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
- Es wird gemäß § 13 b in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
- Der vorliegende Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Westermoorweg“ der Gemeinde Oeversee wird gebilligt.
- Der vorliegende Planentwurf ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Es wird eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen: | 14 | NEIN-Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 1 |
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Ö 8 |
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Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 |
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2018/25/036 |
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Ö 9 |
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Beschlussfassung über die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung in der Gemeinde Oeversee |
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2018/25/037 |
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Ö 10 |
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Beratung und Beschlussfassung über die Bereitstellung von Mitteln für die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit im ADS-Naturkindergarten |
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2018/25/031 |
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Ö 11 |
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Beratung über den ersten Entwurf eines aktualisierten Betreibervertrages für die ev. Kindertagesstätte |
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2018/25/032-01 |
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Ö 12 |
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Beratung und Beschlussfassung zur Erweiterung der IT-Ausstattung der Grundschule Oeversee |
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2018/25/042 |
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Ö 13 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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N 14 |
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Personalangelegenheiten |
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N 14.1 |
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Stundenerhöhung einer Reinigungskraft in der Grundschule |
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N 14.2 |
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Einstellung eines Schulhausmeister im Rahmen einer Krankheitsvertretung |
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N 14.3 |
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Beratung und Beschlussfassung für die Erhöhung der Verwaltungsstunden sowie der Betreuungsstunden für die OGS |
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