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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2024/25/020  

Betreff: Bebauungsplanes Nr. 27 "Damstedt" der Gemeinde Oeversee;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
26.03.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Oeversee Vorberatung
12.03.2024 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Oeversee beabsichtigt mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Nr. 27 „Damstedt“ das Planungsziel, durch Umwidmung einer landwirtschaftlichen Hofstelle bedarfsgerechte Wohnbauflächen zu schaffen. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des B-Planes.

In der Zeit vom 27.11.2023 bis einschließlich 05.01.2024 hat der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Damstedt“ öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 


Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 27Damstedt abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Es wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Das Ergebnis ist den Abwägungstabellen zu entnehmen.

 

Das Ingenieurbüro ign aus Schleswig wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 27Damstedtr das Gebiet dlich des Verkehrsweges „Lundweg“, westlich der „Dorfstraße Munkwolstrup“ in nördlicher Ortslage des Ortsteiles Munkwolstrup der Gemeinde Oeversee, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtoeversee.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage/n:

Nur digital:

Bebauungsplan Nr. 27 „Damstedt“

Begründung zum B-Plan

Abwägungstabellen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Oeversee-BPL-27-Satzungsbeschluss (1323 KB)      
Anlage 2 2 Oeversee_BPL27_Begründung_inkl-UB-Satzungsbeschluss (2228 KB)      
Anlage 3 3 Oeversee_BPL27_Abwägung Beteiligung 3(1) und 4(1) (117 KB)      
Anlage 4 4 Oeversee_BPL27_Abwägung Beteiligung 3(2) und 4(2) (132 KB)