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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2024/50/012  

Betreff: Benennung von fünf Mitgliedern der Gemeindevertretung Tarp für den Schulleiterwahlausschuss des Förderzentrums Handewitt-Tarp
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
19.03.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Stelle der Schulleitung für das Förderzentrum Handewitt-Tarp ist im Nachrichtenblatt Schleswig-Holstein ausgeschrieben, eine Besetzung ist zum 1.08.2024 vorgesehen.

 

Gemäß § 37 des Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) wirken der Schulträger, die Lehrkräfte und die Eltern bei der Besetzung in Form eines Wahlverfahrens mit.

 

Für das Wahlverfahren hat der Schulträger gemäß § 38 SchulG einen Schulleiterwahlausschuss zu bilden. Dieser setzt sich in diesem Falle zusammen aus:

 

  • 10 Mitgliedern vom Schulträger und
  • 10 Mitgliedern von der Schule (darunter jeweils fünf Vertreter der Lehrkräfte und Eltern)

 

Sie sollen sicherstellen, dass mind. 40 % der Mitglieder Frauen sind. Dem Schulleiterwahlausschuss darf nicht angehören, wer sich um die Stelle beworben hat.

 

Aufgrund des bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrages für das Förderzentrum Handewitt-Tarp entsenden die Gemeinde Handewitt und die Gemeinde Tarp jeweils 5 Mitglieder in den Ausschuss.

 

Jede Fraktion kann verlangen, dass die Mitglieder durch Verhältniswahl gewählt werden.

 

Es müssten nun 5 Mitglieder von der Gemeindevertretung Tarp gewählt werden, die nicht der Vertretungskörperschaft angehören müssen. Auch sollte gerne mindestens ein Ersatzmitglied gewählt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung wählt folgende Personen in den Schulleiterwahlausschuss…


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Keine