Vorlage - 2024/50/012
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Sachverhalt:
Die Stelle der Schulleitung für das Förderzentrum Handewitt-Tarp ist im Nachrichtenblatt Schleswig-Holstein ausgeschrieben, eine Besetzung ist zum 1.08.2024 vorgesehen.
Gemäß § 37 des Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) wirken der Schulträger, die Lehrkräfte und die Eltern bei der Besetzung in Form eines Wahlverfahrens mit.
Für das Wahlverfahren hat der Schulträger gemäß § 38 SchulG einen Schulleiterwahlausschuss zu bilden. Dieser setzt sich in diesem Falle zusammen aus:
- 10 Mitgliedern vom Schulträger und
- 10 Mitgliedern von der Schule (darunter jeweils fünf Vertreter der Lehrkräfte und Eltern)
Sie sollen sicherstellen, dass mind. 40 % der Mitglieder Frauen sind. Dem Schulleiterwahlausschuss darf nicht angehören, wer sich um die Stelle beworben hat.
Aufgrund des bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrages für das Förderzentrum Handewitt-Tarp entsenden die Gemeinde Handewitt und die Gemeinde Tarp jeweils 5 Mitglieder in den Ausschuss.
Jede Fraktion kann verlangen, dass die Mitglieder durch Verhältniswahl gewählt werden.
Es müssten nun 5 Mitglieder von der Gemeindevertretung Tarp gewählt werden, die nicht der Vertretungskörperschaft angehören müssen. Auch sollte gerne mindestens ein Ersatzmitglied gewählt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung wählt folgende Personen in den Schulleiterwahlausschuss…
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Keine