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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2024/50/001  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde Tarp zum 31.12.2022 sowie über die Ergebnisverwendung 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
07.02.2024 
Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
19.03.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Gemeinde Tarp hat gemäß § 91 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 aufgestellt und diesem einen Lagebericht beigefügt.

 

Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.023.938,82 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 65.799.241,93 €. Die Gemeinde Tarp verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von 33.464.801,34 €.

 

Gemäß § 92 Abs. 5 GO ist in Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss der Gemeindevertretung für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. In § 6 Abs. 1 Buchstabe a der Hauptsatzung der Gemeinde Tarp ist geregelt, dass der Wirtschafts- und Finanzausschuss den Jahresabschluss der Gemeinde prüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Laut § 92 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses. Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, sind gemäß § 26 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik)[1] der Ergebniscklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Laut § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30% beträgt, kann abweichend davon die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme beträgt 34,16%. Damit darf die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage ausmachen.

 

Per 31.12.2022 beträgt die Ergebnisrücklage 8.176.752,58 €. Das sind 36,38% der Allgemeinen Rücklage, die 22.475.366,38 € aufweist. Somit empfiehlt es sich, die Ergebnisrücklage durch den in 2022 entstandenen Jahresüberschuss aufzufüllen. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

 

Sofern der in 2022 erwirtschaftete Jahresüberschuss vollständig der Ergebnisrücklage zugeführt wird, würde die Ergebnisrücklage nach Ergebnisverwendung einen Betrag in Höhe von 9.200.691,40 aufweisen. Dies sind 40,94% der Allgemeinen Rücklage.

 


[1] Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) in der Fassung vom 14. August 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 433), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 6. Dezember 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 990)


Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 65.799.241,93 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.023.938,82 € sowie der Lagebericht per 31.12.2022 werden beschlossen. Der vorgenannte Jahresüberschuss ist der Ergebnisrücklage zuzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Jahresabschluss nebst Lagebericht per 31.12.2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Gemeinde Tarp 2022 (1151 KB)