Vorlage - 2023/50/102-01
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Sachverhalt:
Die K+W Wirtschaftsberatung GmbH empfiehlt, die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung mit Wirkung zum 01.01.2024 von derzeit 2,66 €/m³ auf 3,33 €/m³ zu erhöhen. Weiterhin empfiehlt die K+W Wirtschaftsberatung GmbH die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung mit Wirkung zum 01.01.2024 von derzeit 10,00 € auf 13,16 € je angefangene 50 m² angeschlossene, bebaute und befestigte Fläche zu erhöhen.
Dementsprechend ist § 24 der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Tarp (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung) zu ändern. Der Entwurf des 8. Nachtrags zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung ist als Anlage beigefügt.
Im Nachgang zur Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses haben sich redaktionelle Änderungen ergeben, welche in den 8. Nachtrag der Satzung eingeflossen sind:
§ 16 Abs. 5 und 6 Rückmeldung der Wassermengen bis zum 01.12. (nicht 15.12.)
§ 17 Abs. 3 ersetzen der Begrifflichkeit Stadt durch Gemeinde
§ 18 Abs. 2 Anpassen des Bemessungszeitraumes auf 10 Monate (Inhaltsgleich dann Regelung in der Abgaben- und Kostenerstattungssatzung der Wasserversorgung)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 8. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Tarp.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
8. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 8. Nachtrag ENTWURF (111 KB) |
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