Vorlage - 2023/50/107
|
|
Sachverhalt:
Neben einigen Änderungen bei den Zuordnungen von Aufgabenschwerpunkten der Ausschüsse, ist auch eine Erhöhung der Wertgrenzen für die Auftragsvergaben angesprochen worden. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahre 2009. Hier sind die Wertgrenzen der Auftragsvergaben bei den Ausschüssen von 12.000 € auf 20.000 € und für die Bürgermeisterin/den Bürgermeister von 10.000 € auf 15.000 € angehoben worden.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse für die Gemeindevertretung vor und ist für die sachliche Erledigung der Aufgaben verantwortlich. In der Hauptsatzung werden die Aufgaben in der Auflistung etwas konkretisiert.
Für die Wertgrenzen gibt es keine Muster- bzw. Orientierungswerte. Es müssten auch keine gesetzt werden. Dies spiegelt lediglich die Arbeitsweise und den Verwaltungsgang in der jeweiligen Gemeinde wieder. Durch die Wertgrenzen werden bestimmte Vorhaben auch in die Gemeindevertretung zurückgespiegelt (also eine Art Informationsfluss).
Im aktuellen Fokus der Gemeinde Tarp liegen im Wesentlichen die Auftragsvergabegrenzen für:
a) den Bürgermeister/die Bürgermeisterin aktuell: 15.000 €
b) den Ausschüssen aktuell: 20.000 €
(§§ 4 Abs. 2 Nr. 9 und § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung)
Daneben kommt noch der § 4 Abs. 2 Nr. 12 „Vergabe von Architekten- und Ingenieurverträgen“ in Betracht. aktuell: 5.000 €
Bei anderen Gemeinden (mit vergleichbarer Infrastruktur) liegen die Auftragsvergabewerte bei Aufträgen bei 30.000 € bis zu 75.000 € (bei beiden Punkten waren die Wertgrenzen identisch) für den Bürgermeister/die Bürgermeisterin. Ein direkter Vergleich bei den Ausschüssen kann nicht herangezogen werden.
Bezogen auf Tarp erschein angemessen, den Auftragswert bei der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister auf 40.000 € und für die Ausschüssen auf 70.000 € anzuheben[1]
[1] Im Rahmen der Haushaltsermächtigungen.
Anlage/n: