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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2023/50/101  

Betreff: Kenntnisnahme der Gebührenkalkulation für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
a) Nachkalkulation 2022
b) Vorkalkulation 2024 bis 2026
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss der Gemeinde Tarp Kenntnisnahme
23.11.2023 
Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses der Gemeinde Tarp zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Kenntnisnahme
07.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

Die Firma K+W Wirtschaftsberatung GmbH hat für das Jahr 2022 eine Nachkalkulation der Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Tarp durchgeführt.

 

Bei der Schmutzwasserbeseitigung hat sich in 2022 eine Gebührenunterdeckung in Höhe von 154.407,05 € ergeben. Damit liegt für die Schmutzwasserbeseitigung per 31.12.2022 eine kumulierte Überdeckung in Höhe von 657.620,33 € vor.

 

Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung ist in 2022 eine Gebührenüberdeckung in Höhe von 5.496,15 € entstanden. Zum 31.12.2022 liegt bei der Niederschlagswasserbeseitigung eine kumulierte Unterdeckung in Höhe von 19.081,29 € vor.

 

Mit Auflösung der vorhandenen Überdeckung bei der Schmutzwasserbeseitigung ergibt sich für den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2026 eine notwendige Gebühr in Höhe von 3,33 €/m³. Seit dem 01.01.2018 beträgt die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung 2,66 €/m³.

 

Mit Ausgleich der vorhandenen Unterdeckung bei der Niederschlagswasserbeseitigung ergibt sich für den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2026 eine notwendige Gebühr in Höhe von        13,16 € je angefangene 50 m² angeschlossene, bebaute und befestigte Fläche. Seit dem 01.01.2021 beträgt die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung 10,00 € je angefangene 50 m² angeschlossene, bebaute und befestigte Fläche.

 

Die Stellungnahmen zur Nachkalkulation 2022 und zur Vorkalkulation 2024 bis 2026 der K+W Wirtschaftsberatung GmbH sind als Anlagen beigefügt.


Anlage/n:

1. Stellungnahme Nachkalkulation 2022 (nichtöffentlich)

2. Stellungnahme Vorkalkulation 2024 bis 2026 (nichtöffentlich)