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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2023/50/097  

Betreff: Kenntnisnahme der Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung der Gemeinde Tarp
a) Nachkalkulation 2022
b) Vorkalkulation 2024 bis 2025
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss der Gemeinde Tarp Kenntnisnahme
23.11.2023 
Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses der Gemeinde Tarp zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Kenntnisnahme
07.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

Die Firma TREUKOM GmbH hat für das Jahr 2022 eine Nachkalkulation der Gebühren für die Wasserversorgung der Gemeinde Tarp durchgeführt.

 

Es hat sich in 2022 eine Gebührenunterdeckung in Höhe von 41.599,48 € ergeben. Die kumulierte Überdeckung beträgt 57.164,26 €.

 

Des Weiteren hat die Firma TREUKOM GmbH eine Vorkalkulation der Wassergebühren für den Zeitraum 2024 bis 2025 angefertigt. Da sich Prognosen für Kostensteigerungen derzeit nur schwer aufstellen lassen, soll der Kalkulationszeitraum von 3 auf 2 Jahre verkürzt werden. 

 

Die TREUKOM GmbH empfiehlt der Gemeinde Tarp, die verbrauchsabhängige Gebühr für die Wasserversorgung mit Wirkung zum 01.01.2024 von derzeit 1,07 €/m³ (netto) auf 1,35 €/m³ (netto) zu erhöhen.

 

Gleichzeitig empfiehlt die TREUKOM GmbH die monatlichen Grundgebührensätze für die Wasserversorgung wie folgt zu erhöhen:

 

hlergröße Qn/Q3

bisher

neu

2,5 =  4

1,50 €

3,00 €

6,0 = 10

3,60 €

7,20 €

10,0 = 16

6,00 €

12,00 €

15,0 = 25

9,00 €

18,00 €

40,0 = 63

24,00 €

48,00 €

60,0 = 100

36,00 €

72,00 €

150,0 = 250

90,00 €

180,00 €

 

 

 

 

 

bei Verbundzählern und elektronischen Zählern:

 

hlergröße Qn/Q3

bisher

neu

15,0 = 25

19,13

38,30 €

40,0 = 63

51,00 €

102,10 €

60,0 = 100

76,50 €

153,20 €

150,0 = 250

192,00 €

384,50 €

 

 

Im Kalkulationszeitraum sind erhebliche (Ersatz-) Investitionen beim Wasserwerk geplant (Neubau Reinwasserbehälter und Sanierung der Schaltanlage). Zur Finanzierung dieser notwendigen Investitionen müssen die liquiden Mittel des Wasserwerkes gestärkt werden. Daher wurden in der Vorkalkulation der Wassergebühren für den Zeitraum 2024 bis 2025 anders als in den Vorjahren keine (zahlungsneutralen) Erträge aus der Auflösung von Beiträgen angesetzt. Die Deckung dieser entfallenden Erträge muss über eine Erhöhung der (zahlungswirksamen) Gebühren sichergestellt werden.

 

Ein Auszug aus der Nachkalkulation 2022 und der Vorkalkulation 2024 bis 2025 ist in der Anlage beigefügt.

 


Anlage/n:

Auszug aus der Nachkalkulation 2022 / Vorkalkulation 2024 bis 2025

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nachkalkulation Wassergebühren 2022 (64 KB)      
Anlage 2 2 Vorkalkulation Wassergebühren 2024 - 2025 (56 KB)