Vorlage - 2023/50/086
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Sachverhalt:
Die Seniorenbeiratswahl wurde mangels Kandidat:innen bereits satzungsgemäß zum zweiten Mal bekannt gemacht.
§ 6 Abs. 3a. der Seniorenbeiratssatzung lautet:
Gehen weniger als fünf Wahlvorschläge ein, ist ein neuer Wahltag festzulegen und
das Verfahren gemäß Absatz 1 bis 3 ist entsprechend zu wiederholen. Gehen weniger als sieben, jedoch mindestens fünf Wahlvorschläge ein, so werden die Mitglieder des Seniorenbeirates von der Gemeindevertretung gewählt.
Folgende Personen haben ihre Zustimmung zur Kandidatur gegeben:
Gräfe, Inge
Herzog, Jutta
Nimmrich, Ingrid
Olf, Jürgen
Püschel, Christa
Der Vorstand des Seniorenbeirats wird in der konstituierenden Sitzung des Beirats gewählt.
Beschlussvorschlag:
Die vorgenannten Kandidatinnen und Kandidaten werden in den Seniorenbeirat der Gemeinde Tarp gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n: