Vorlage - 2023/25/036
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Sachverhalt:
Für die Erstellung des Quartierskonzeptes wurden Fördermittel beantragt. Die Zusage der KfW-Bankengruppe liegt bereits vor. Eine ergänzende Förderung (15%) ist über die IB.SH beantragt. Hier liegt eine Mitteilung vor, dass das bereitgestellte Förderbudget aktuell erschöpft ist und der Antrag insofern nicht abschließend bearbeitet werden kann. Eine grundsätzliche Förderfähigkeit wurde bescheinigt.
Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde beantragt.
Da auch die Möglichkeit besteht, dass keine weiteren Fördermittel bereitgestellt werden, besteht insofern bei einer noch vorzunehmenden Beauftragung, dass die vorgesehenen Fördermittel durch die Gemeinde zu zahlen wären. Auf Grundlage der Kostenschätzung liegt ein mögliches Ausfallrisiko von 15% bei 14.250 €.
Beschlussvorschlag:
Der Beantragung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wird zugestimmt.
Die Erstellung des Quartierskonzeptes soll fortgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehraufwendungen wären im HH 2024 einzustellen.
Anlage/n:
keine