Vorlage - 2023/40/025
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Sachverhalt:
In der konstituierenden Sitzung vom 07.06.2023 hat die Gemeindevertretung unter TOP 21 die geltende Fassung der Hauptsatzung zur Kenntnis genommen.
Es wurde darauf hingewiesen, dass das Ministerium für Inneres; Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein mit Runderlass vom 05.05.2023 u.a. für die Hauptsatzungen der Gemeinden mit ehrenamtlicher Verwaltung neue Satzungsmuster herausgegeben hat. Diese berücksichtigen die verschiedenen Änderungen der Kommunalverfassung in den vergangenen Jahren.
Die Hauptsatzung der Gemeinde Sieverstedt wurde zuletzt 2019 neu gefasst. Diese Fassung wurde im anliegenden Entwurf entsprechend des neuen Satzungsmusters aktualisiert.
Insbesondere wurde der § 3 – Sitzung in Fällen höherer Gewalt – neu eingefügt, Regelungen zur Zahl der Ausschusssitze aufgenommen (§ 6) sowie die Formulierungen zum Vergaberecht (§ 9) aktualisiert. Alle Aktualisierungen sind im anliegenden Entwurf gekennzeichnet und erläutert.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung in der vorgelegten Form. Die Genehmigung der Kommunalaufsicht ist einzuholen und die Hauptsatzung ist bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlage/n:
Entwurf der Hauptsatzung der Gemeinde Sieverstedt
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Hauptsatzung 2023 - Entwurf (169 KB) |