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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2023/10/017  

Betreff: Einführung eines Mobilitätszuschusses für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Amtsverwaltung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Oeversee Entscheidung
26.09.2023 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Oeversee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Allgemein:

Öffentliche Arbeitgeber entwickeln sich zunehmend zu modernen und nachhaltigen Dienstleistungsunternehmen.

Dabei gilt es stets, die Interessen von Kundinnen und Kunden, Bürgerinnen und Bürgern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenso zu berücksichtigen wie die Themen Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Klimaschutz.

 

Darüber hinaus gewinnt die Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Hand als Arbeitgeber in Zeiten des Fachkräftemangels zunehmend an Bedeutung.

Gut qualifizierte, leistungsfähige und engagierte Beschäftigte sollen gewonnen und/oder gebunden werden.

Die Konkurrenz der (öffentlichen) Arbeitgeber untereinander ist mittlerweile offensichtlich. So wird in zahlreichen Stellenausschreibungen auf die individuelle Attraktivität der potentiellen Arbeitgeber hingewiesen und mit mitarbeiterfreundlichen Angeboten um die Arbeitskräfte geworben.

Bei diesen Angeboten spielt zum Beispiel neben flexiblen Arbeitszeiten häufig auch das Thema Mobilität eine Rolle und es wird mit Zuschüssen für die Anschaffung eines Fahrrades sowie Zuschüssen für ÖPNV-Tickets geworben.

 

In Schleswig-Holstein sind die ÖPNV-Tickets über NAH.SH zu erwerben. Für die Bereitstellung von Jobtickets müssen die Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit NAH.SH schließen. Davon haben lt. NAH.SH bereits knapp 400 Arbeitgeber Gebrauch gemacht. Die Beschäftigten können dann entweder ein Jobticket für den regionalen Nahverkehr oder das Deutschland-Jobticket wählen. Lt. NAH.SH nutzen (Stand Juli 2023) bereits mehr als 26.000 Beschäftigte eines dieser Tickets.

 

Alternativ bezuschussen zahlreiche öffentliche und private Arbeitgeber ihren Beschäftigten auch den Erwerb von Fahrrädern. Ein Umstieg vom Auto auf den ÖPNV, aber auch ein Umstieg vom Auto auf das Fahrrad dient dem Klimaschutz. Ebenfalls wird ein Beitrag zur Gesundheitsförderung der Beschäftigten geleistet, zumal Studien belegen, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer nicht nur zufriedener, sondern im Durchschnitt auch weniger Tage krank sind als Autofahrerinnen und Autofahrer.

 

Amt Oeversee:

Derzeit wird beim Amt Oeversee kein Mobilitätszuschuss gewährt.

Das Amt sollte jedoch der aktuellen Entwicklung folgen und seinen Beschäftigten Angebote im Rahmen eines Mobilitätszuschusses unterbreiten.

Damit werden neben der Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität des Amtes gegenüber den bereits Beschäftigten Wertschätzung und Anerkennung ausgedrückt, was entscheidend zur Mitarbeitermotivation beiträgt.

Im Zuge der gesellschaftlichen Entwicklung und öffentlichen Berichterstattung zum Thema sind bereits einige interessierte Mitarbeitende sowohl an die Personalverwaltung als auch den Personalrat des Amtes herangetreten und haben sich nach entsprechenden Zuschussmöglichkeiten erkundigt.

Rechtliche Grundlagen für die Gewährung von Mobilitätszuschüssen:

Der Kommunale Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein (KAV SH) hat bereits im November 2020 einen Vorstandsbeschluss gefasst, nach dem die rechtliche Möglichkeit besteht, arbeitgeberseitig einen Fahrtkostenzuschuss zu einem ÖPNV-Ticket (z.B. NAH.SH-Ticket) als steuerfreien Sachbezug gem. § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG bis zu einer Höhe von 30 € monatlich zu gewähren. Alternativ kann nach diesem Beschluss auch ein Zuschuss von 30 €r Kauf oder Leasing eines Fahrrades gezahlt werden.

Die Anwendung des Vorstandsbeschlusses ist den Mitgliedern des KAV, zu denen auch das Amt Oeversee zählt, freigestellt.

Beamtinnen und Beamten kann gemäß Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein ebenfalls ein Zuschuss für klimafreundliche Mobilität gewährt werden.

 

Sachlage/Unterschied zum Fahrradleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung:

 

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass - unabhängig von den vorgenannten Regelungen- bereits die tarif- und beamtenrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen wurden, Beschäftigten Fahrräder mittels Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dieses Fahrradleasing in Form der Entgeltumwandlung ohne Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses wurde den Mitarbeitenden der Amtsverwaltung bereits ermöglicht.

Hier steht die Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen auf die Entgeltumwandlung sowohl für das Amt als Arbeitgeber als auch für die Mitarbeitenden im Vordergrund. Die Mitarbeitenden sparen außerdem die Lohnsteuer auf den Umwandlungsbetrag.

Ein Arbeitgeberzuschuss im Rahmen der Entgeltumwandlung wurde und wird verwaltungsseitig nicht empfohlen, weil dieser der Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegt. Der Entgeltumwandlungsbetrag (die Leasingsumme), der abgabenfrei ist, würde sich hier um die Summe des Arbeitgeberzuschusses reduzieren. Dadurch könnte sich die Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses im Einzelfall negativ auf die Nettoauszahlung auswirken.

 


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt, allen Mitarbeitenden der Amtsverwaltung ab 01.11.2023 auf Antrag einen monatlichen Mobilitätszuschuss in Höhe von 30 € entwederr den Erwerb eines ÖPNV-Tickets oderr die Anschaffung eines Fahrrades zu gewähren.

Es ist eine Dienstvereinbarung zu schließen, die die Einzelheiten sowie die Nutzungsbedingungen regelt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Das Amt Oeversee beschäftigt zurzeit einschließlich der Auszubildenden 34 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Option, den monatlichen Mobilitätszuschuss in Höhe von 30 € in Anspruch zu nehmen, soll allen Beschäftigten des Amtes angeboten werden. Wie viele Beschäftigte vom Angebot des Mobilitätszuschusses Gebrauch machen werden, kann heute nicht mit Sicherheit beziffert werden.

Sollten tatsächlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines der Angebote in Anspruch nehmen, wovon nicht auszugehen ist, belaufen sich die Kosten auf:

34 Mitarbeitende * 30 € * 12 Monate =  12.240 €/Jahr ab 2024

34 Mitarbeitende * 30 € *  2 Monate =    2.040 €  in 2023

 


Anlage/n:

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