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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2023/25/035  

Betreff: Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 14. Mai 2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee
10.10.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Nach einer Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss hat nach § 39 des Gemeinde-  und Kreiswahlgesetz die neue Gemeindevertretung über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche in folgender Weise zu beschließen:

-  War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar, so ist ihr oder sein Ausscheiden anzuordnen.

-  Sind bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflußt haben können, so ist die Wahl der Entscheidung entsprechend zu wiederholen.

-  Ist die Feststellung des Wahlergebnisses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine neue Feststellung anzuordnen.

Liegt keiner der oben genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu erklären.

 

Einsprüche gegen die Wahl wurden nicht vorgetragen. Hinweise auf andere Unregelmäßigkeiten liegen nicht vor.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindewahl vom 14. Mai 2023 wird gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage/n:

-