Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2023/25/034  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde Oeversee zum 31.12.2022 sowie über die Ergebnisverwendung 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Oeversee Vorberatung
19.09.2023 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
10.10.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Gemeinde Oeversee hat gemäß § 91 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 aufgestellt und diesem einen Lagebericht beigefügt.

 

Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 891.132,79 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 19.633.903,48 €. Die Gemeinde Oeversee verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von 10.448.399,38 €.

 

Im Jahresabschluss 2022 wurde die Ergebnisverwendung 2021 verbucht. In 2021 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 2.775.328,94 € erzielt. Abweichend von der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 06.12.2022, die eine komplette Zuführung des Jahresüberschusses 2021 an die Ergebnisrücklage vorsah, mussten 2.748.167,52 € der Ergebnisrücklage und 27.161,42 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Damit beträgt die Allgemeine Rücklage dann vorschriftsgemäß genau 30% der Bilanzsumme, so dass die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage ausmachen darf.

 

Gemäß § 92 Abs. 5 GO ist in Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss der Gemeindevertretung für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. In § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Oeversee ist geregelt, dass der Finanzausschuss den Jahresabschluss der Gemeinde prüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Laut § 92 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses. Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, sind gemäß § 26 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Laut § 25 Abs. 3 Satz 1 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30% beträgt, kann abweichend davon die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Per 31.12.2022 beträgt die Ergebnisrücklage 3.667.095,54 €. Das sind 62,26% der Allgemeinen Rücklage, die 5.890.171,05 € aufweist.

 

Der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme beträgt 30,00%. Damit darf die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage ausmachen.

 

In den Folgejahren könnte die Allgemeine Rücklage unter die 30%-Schwelle fallen. Daher empfiehlt es sich, den in 2022 erwirtschafteten Jahresüberschuss soweit der Allgemeinen Rücklage zuzuführen, dass diese weiterhin 30% der Bilanzsumme beträgt. Der restliche in 2022 erwirtschaftete Jahresüberschuss sste der Ergebnisrücklage zugeführt werden.

Trotzdem können evtl. in den Folgejahren eintretende Jahresfehlbeträge nur noch begrenzt durch die Ergebnisrücklage abgedeckt werden. Soweit eine solche Abdeckung nicht mehr möglich ist, ist der dann verbleibende Jahresfehlbetrag in der Bilanz als vorgetragener Jahresfehlbetrag auszuweisen und nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage auszubuchen. 

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

 


Beschlussvorschlag:

Finanzausschuss: Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Gemeindevertretung: Der Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 19.633.903,48 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 891.132,79 € sowie der Lagebericht per 31.12.2022 werden beschlossen. Der vorgenannte Jahresüberschuss ist soweit der Allgemeinen Rücklage zuzuführen, dass diese weiterhin 30% der Bilanzsumme beträgt. Der restliche in 2022 erwirtschaftete Jahresüberschuss ist der Ergebnisrücklage zuzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Jahresabschluss nebst Lagebericht per 31.12.2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Oeversee 2022 (853 KB)