Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2023/40/018-01  

Betreff: Erlass einer neuen Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2023/40/018
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt Entscheidung
27.09.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

In ihrer Sitzung vom 07.06.2023 hat die Gemeindevertretung den Erlass einer neuen Geschäftsordnung mit der Maßgabe beschlossen, den zu dieser Sitzung vorgelegten Entwurf in eine gendergerechte Sprache abzuändern.

 

Dementsprechend wurde der Entwurf verwaltungsseitig in eine Sprachform mit Doppelnennung femininer und maskuliner Formen (z.B. „die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister“) geändert.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass darüber hinausgehende Formen zur Kennzeichnung einer geschlechterübergreifenden Bedeutung (wie z.B. durch Wortbinnenzeichen wie bei „Einwohner:innen“) bislang nicht in das geltende, für die Verwaltung verbindliche Regelwerk der Amtlichen Rechtschreibung aufgenommen und daher im Entwurf auch nicht verwendet wurden.

 

Bei der erneuten Überarbeitung des Entwurfs wurde festgestellt, dass § 28 der bisherigen Geschäftsordnung sowie § 30 des am 07.06.2023 vorgelegten Entwurfs die Wahlzeit der Gemeindevertretung als Geltungsdauer für die Geschäftsordnung vorsehen.

Diese Bestimmung ist jedoch weder erforderlich noch empfehlenswert, unter anderem weil die Geschäftsordnung auch Regelungen zur Konstituierung der Gemeindevertretung enthält und damit regelmäßig trotz abgelaufener Geltungsdauer angewendet werden muss.

Grundsätzlich wirkt die Geschäftsordnung einer Gemeindevertretung nach geltender Rechtsprechung über deren Wahlzeit hinaus auch für die neue Gemeindevertretung.

Sollte ein Änderungsbedarf bestehen, kann die Gemeindevertretung die Geschäftsordnung jederzeit durch Mehrheitsbeschluss ändern.

Im neu überarbeiteten Entwurf wurde die Regelung zur Geltungsdauer daher nicht mehr aufgenommen.

Vorsorglich wird noch darauf hingewiesen, dass – insbesondere im Hinblick auf Notwendigkeiten, die sich aus zunehmender Digitalisierung ergeben – in absehbarer Zeit und im Rahmen der dann bestehenden technischen Möglichkeiten voraussichtlich weitere Anpassungen der Geschäftsordnung erfolgen müssen und verwaltrungsseitig dementsprechend zeitgerecht vorbereitet und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.


Beschlussvorschlag:

Der Erlass der Geschäftsordnung wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Geschäftsordnung Sieverstedt 2023 (281 KB)      
Stammbaum:
2023/40/018   Erlass einer neuen Geschäftsordnung   Fachbereich I - Organisation   Beschlussvorlage
2023/40/018-01   Erlass einer neuen Geschäftsordnung   Fachbereich I - Organisation   Beschlussvorlage