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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2023/50/069  

Betreff: Bericht des Bürgermeisters über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 2. Halbjahr 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Kenntnisnahme
14.09.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

Gemäß § 82 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat der Bürgermeister der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.

 

Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Tarp für das Haushaltsjahr 2022 beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, 10.000 Euro.

 

Die in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind der Anlage zu entnehmen.

 

Im 1. Halbjahr 2022 wurden keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen geleistet.

 


Anlage/n:

Übersicht über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 2. Halbjahr 2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Tarp 2. Halbjahr 2022 (38 KB)