Vorlage - 2023/25/032
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Sachverhalt:
Die Ortsteile Barderup-Nord und Barderup-Ost haben aufgrund ihrer Bauweise den Charakter einer zusammenhängenden Bebauung. Des Weiteren leben dort verhältnismäßig viele Kinder. Die Straßen Barderup-Nord und Barderup-Ost sind Gemeindestraßen.
Bisher sind die Ortsteile nicht beschildert. Aufgrund des oben beschriebenen Sachverhalts wäre jeweils die Beschilderung mit Vz 310 (Ortstafel) sowie die Ausweisung einer Tempo-30-Zone (Vz 274) sinnvoll.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bittet die Amtsverwaltung die Beschilderung der Straßen Barderup-Nord und Barderup-Ost mit Vz 310 und Vz 274 bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg zu beantragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschaffung und Einbau der Beschilderung.
Ca. 1000,- EUR pro Ortsteil
Anlage/n: