Vorlage - 2023/40/020
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Sachverhalt:
Gemäß § 82 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat der Bürgermeister der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Sieverstedt für das Haushaltsjahr 2023 beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, 10.000 Euro.
In der Zeit vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 sind unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.476,07 € geleistet worden.
Die einzelnen Beträge sind der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.
Anlage/n:
Übersicht über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 1. Halbjahr 2023
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersicht Sieverstedt 1. Halbjahr 2023 (40 KB) |