Vorlage - 2023/80/009
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung i. V. m. § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 7 Abs. 2 Nr. 6 der Satzung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft entscheidet der Schulverbandsvorsteher über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 5.000 Euro.
Über die Annahme und Vermittlung dieser Beträge, die über 50 Euro hinausgehen, erstellt der Schulverbandsvorsteher einen an die Schulverbandsversammlung weiterzuleitenden Bericht.
Anlage/n:
Bericht des Schulverbandsvorstehers über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Haushaltsjahr 2022 (n. ö.)