Vorlage - 2023/50/049
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Sachverhalt:
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat entschieden, die Aufgabe der Schülerfahrkartenbearbeitung ab dem Schuljahr 2024/2025 zu digitalisieren und die gesamte Aufgabe auf die „Zentrale Stelle Schülerfahrkarten“ in Zuständigkeit des Kreises Herzogtum-Lauenburg (bisher tätig für die Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormann und Herzogtum-Lauenburg) zu übertragen. Neben dem Kreis Schleswig-Flensburg wird sich auch der Kreis Dithmarschen der „Zentralen Stelle Schülerfahrkarten“ anschließen, die im Schuljahr 2021/2022 ein neues digitales und zentrales Schülerfahrkartenverfahren („OLAV“ = Onlineantragsverfahren) eingeführt hat.
Alle örtlichen Schulträger des Kreises Schleswig-Flensburg haben nun die Möglichkeit, die Schülerfahrkartenbearbeitung kostenneutral auf den Kreis zu übertragen, der wiederum nachgelagert den Kreis Herzogtum-Lauenburg mit der Bearbeitung beauftragen wird.
Die Verwaltung empfiehlt das Angebot anzunehmen, da die Aufgabenübertragung folgende Vorteile bietet:
- Entlastung der Verwaltung
- einheitliche Vorgehensweise bei Antragsverfahren, Fahrkartenausgabe
- Expertenpersonal, das nur dieses Verfahren ausführt
- Abschaffung der Verwendungsnachweise der Schulträger an den Kreis
Eine Muster-Vereinbarung für die Aufgabenübertragung ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufgabe Schülerfahrkartenbearbeitung auf den Kreis Schleswig-Flensburg zu übertragen und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß des vorliegenden Entwurfes abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Muster-Vereinbarung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Muster-Vereinbarung Aufgabenübertragung Schülerfahrkartenverfahren (98 KB) |