Vorlage - 2022/25/050
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Sachverhalt:
Die Grundschule Oeversee ist zum Eigentumsschutz seit 2011/12 mit einer Einbruchmeldeanlage ausgestattet, die beim Sicherheitsdienst Nord aufgeschaltet ist.
Um das Gebäude bzw. das Schulgelände auch gegen Vandalismus-Schäden wie beispielsweise Farbschmierereien und Beschädigung von Sitz-/Bankombinationen zu schützen, gibt es Überlegungen, den Eingangsbereich des Schulgebäudes mit Zuwegung, soweit dieses rechtlich zulässig ist, mit einer Videoüberwachungsanlage auszustatten.
Durch die Installation von Kameras am Gebäude und die Anbringung entsprechender vorgeschriebener Hinweisschilder auf Videoüberwachung könnte zudem eine abschreckende Wirkung für unerwünschte Vorfälle erzielt werden. Die Videoüberwachung sollte dann grundsätzlich nur außerhalb der Schulzeit erfolgen. Auch bedarf es bei der Planung einer Videoüberwachung vorab einer Prüfung hinsichtlich der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Nach einer ersten Kostenschätzung durch ein Sicherheitsunternehmen würden die Kosten für die Installation von bis zu 8 Kameras bei ca. 10.000 Euro liegen.
Es sollte nun grundsätzlich entschieden werden, ob eine Videoüberwachung des Schulgebäudes bzw. des Eingangsbereiches geschaffen werden soll.
Beschlussvorschlag:
(ohne)
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Mittel sind ggf. im Haushalt bereitzustellen.
Anlage/n:
Keine