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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2022/50/056  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über Nutzungsbedingungen Hallenboden-Schutzbelag für Treenehalle II
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Schulausschuss der Gemeinde Tarp Entscheidung
31.08.2022 
Sitzung des Schulausschusses der Gemeinde Tarp zurückgestellt   
30.11.2022 
Sitzung des Schulausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Treenehalle II (auch „Spielehalle“ genannt) wird in regelmäßigen Abständen für Sonderveranstaltungen genutzt.

 

Zum Schutz des Hallenbodens hat die Gemeinde Tarp einen Schutzbelag angeschafft. Der Schutzbelag ist in Bahnen für die vollständige Auslegung der Treenehalle II zugeschnitten.

 

Es sollte nun eine klare Regelung getroffen werden, ab wann der Schutzbelag ausgelegt werden muss, da dieses mit einem gewissen Aufwand verbunden ist.

 


Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss beschließt folgende Regelung für die Nutzung der Treenehalle II:

 

Bei der Durchführung von Sonderveranstaltungen in der Treenehalle II, wie Tanzveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Marktveranstaltungen etc., ist grundsätzlich der Hallenboden-Schutzbelag auszulegen. Die Vereine, Verbände und andere Institutionen, die als Veranstalter auftreten, haben hierfür zwei Hilfskräfte bereitzustellen.

 

Bei einer zu erwartenden geringeren Besucherzahl von bis zu ca.100 Personen kann ausnahmsweise vom Auslegen des Schutzbelags abgesehen werden. In diesem Falle sind geeignete Schmutzfangmatten in den Eingangsbereichen auszulegen. Die Nutzer haben zudem die Besucherinnen und Besucher darauf hinzuweisen, dass die Halle nur mit glatten, flachen Schuhsohlen und max. breiten Absätzen (keine „Stöckelschuhe“ etc.) betreten werden darf. Des Weiteren kann der Bürgermeister für Schulveranstaltungen Sonderregelungen treffen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Keine

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vermerk Hallenboden-Schutzbelag 20221025 (321 KB)