Vorlage - 2022/25/036
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Sachverhalt:
Gemäß § 82 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat der Bürgermeister der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Oeversee für das Haushaltsjahr 2021 beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, 10.000 Euro.
Die in der Zeit vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind der Anlage zu entnehmen.
Anlage/n:
Übersicht über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 2. Halbjahr 2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersicht Gemeinde Oeversee 2. Halbjahr 2021 (39 KB) |